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Reiserücktrittsversicherung (RRV), Reiseabbruchversicherung (RAB), Reiserücktrittskostenversicherung Drucken E-Mail

Reiserücktrittskostenversicherung, Reiserücktrittversicherung, Reiserücktrittkostenversicherung, Reiseabbruchversicherung

Die aktuellen Prämien einiger Reiseversicherungen können über gruppenreiseversicherungen.de direkt bei den Versicherern abgefragt  werden: Reiseversicherungen für Gruppen (Kinder, Jugendliche und Erwachsene) und Reiseversicherungen für Klassenfahrten (Schüler). Die aktuellen Versicherungsbedingungen sind dort ebenfalls hinterlegt. 


Versicherungsumfang:

Übernahme der Stornokosten (Reiserücktritt)  bei:

  • Tod des versicherten, seines Ehegatten, seiner Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern usw.
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • Schaden am Eigentum des Versicherten (z.B. durch Feuer), sofern der Schaden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Lage des Versicherten erheblich oder sofern zur Schadensfeststellung seine Anwesenheit notwendig ist.


Wichtige Hinweise:

  • Selbstbeteiligung  von 20%, mind. € 50,00 
  • Ausschluß der SB bei einigen Versicherungen
  • bei selbstorganisierten Reisen mit hohen fixen  Kosten (z.B. Busreisen) und keinen pauschalen Stornogebühren ist auf eine Versicherung ohne Tagesstaffeln (z.B.: bis 30 Tage 20%, bis 15 Tage 40 %, ...) zu achten