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Reiserechtschutzversicherung |
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Reiserechtschutzversicherung, Reiserechtschutz, Vertragsrechtschutz
Versicherungsschutz
- Schadensersatz-Rechtschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Aufsichtspflichtverletzung)
- Strafrechtschutz für die Verletzung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Aufsichtspflichtverletzung)
Wichtige Hinweise:
- Der Vertragsrechtschutz für Verträge im Zusammenhang mit der Reise (z.B. bei Streitigkeiten mit den Leistungsträgern wie z.B. Unterkunftsbetriebe oder Beförderungsunternehmen) ist nicht in allen Versicherungen enthalten.
Versicherungsvergleich (pdf)
Reiseversicherungen - Vergleich der Versicherungspakete
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