| Reiseversicherung für Studenten und Aupair |
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ERVVersicherung: Europäische Reiseversicherung AG (ERV)Zilegruppe: Studenten und Aupairs im Ausland. Versicherungsschutz besteht während des Ausland-Aufenthalts und bei Reisen in dieser Zeit bis zu 42 Tagen. Für Heimaturlaube besteht kein Versicherungsschutz.
Abschlussfrist: Der Abschluss der Auslandskranken-Versicherung für Studenten und Au-pairs ist jederzeit vor Antritt des versicherten Aufenthalts möglich. Wichtiger Hinweis: Je nach der ausgewählten Reiseversicherung in der Buchungsmaske der ERV für Schülergruppen sind nicht alle u.g. Leistungen / Risiken einegschlossen. Es gelten immer die aktuellen VB, Leistungs- und Prämien-Übersichten des Versicheres. Prämien und Leistungen (pdf)
mit Selbstbeteiligung (SB), vgl. Prämienübersicht Auslandskranken-Versicherung mit medizinischer Notfall-Hilfe: Übernahme anfallender Kosten für stationäre und ambulante Heilbehandlungen,Arzneimittel, Heil- und Verbandsmittel, schmerzstillende Zahnbehandlung, Organisation und Kostenübernahme des Krankenrücktransports, wenn der Versicherte seinen Aufenthalt im Ausland voraussichtlich endgültig abbrechen muss. Unfall-Versicherung: Versichert sind Unfälle im Aufenthaltsland, die zu einer dauernden Invalidität oder zum Tod führen. Versicherungssummen: Tod € 5.000,–/ Invalidität € 50.000,–
Haftpflicht-Versicherung: Schutz für Haftpflichtrisiken für Personen- und Sachschädenwährend des versicherten Aufenthalts. Deckungssummen: € 1 Mio. pauschal für Personen- und Sachschäden, bis € 1.000,– für Schäden am mitgemieteten Mobiliar. Abbruch- und Unterbrechungs-Versicherung: Wir übernehmen für Kunden die Reisekosten, wenn eine außerplanmäßige Beendigungoder Unterbrechung ihres Aufenthalts aus einem versicherten Grund notwendig wird. Prämien und Leistungen (pdf)
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