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Insolvenzversicherung, Sicherungsscheine für Vereine und Organisationen

Insolvenzversicherung, Sicherungsscheine, Reisepreissicherung

 

 Versicherungsumfang

  • Absicherung des Reisepreisesgegen Konkurs gem. § 651 a ff BGB und der Rückreisekosten und Erstattung der Rückreisekosten

 

  

Der Reiseveranstalter: Subjektive Voraussetzungen

 

  • Reise wird von einem Unternehmen angeboten: Unternehmerbegriff analog zu § 14 BGB (vgl. Ernst Führich, Basiswissen Reiserecht, 4. Auflage 2018, Rn 8).

  • Gewerbliche Tätigkeit als Unternehmer

    • Auf Dauer angelegte selbstständige Erbringung von Leistungen gegen Entgelt (also keine einmalige Aktion)

    • Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (BGH, Urteil vom 29.03.2006 – VIII ZR 173/05 – Rn 15)

  • Ausnahmeregelung: Die Vorschriften über Pauschalreiseverträge gelten gilt nicht für Verträge über Reisen, die

    • nur gelegentlich (Anm: nach bisheriger Interpretation, Reiserecht alte Fassung bis 30.06.2018, max. 2 Reisen je Jahr, vgl. Gesetzesbegründung zum alten Gesetz http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/12/053/1205354.pdf Seite 12 f),

    • nicht zum Zweck der Gewinnerzielung

    • einem begrenzten Personenkreis angeboten werden (alle drei Voraussetzungen müssen für diese Ausnahmeregelung gelten).

EU-Richtlinie Erwägungsgrund 19 S. 2:  "Zu Letzterem können etwa Reisen gehören, die lediglich wenige Male im Jahr von Wohltätigkeitsorganisationen, Sportvereinen oder Schulen für ihre Mitglieder veranstaltet werden und die nicht öffentlich angeboten werden. Geeignete Informationen über diesen Ausschluss sollten öffentlich zugänglich gemacht werden, um zu gewährleisten, dass Unternehmer und Reisende hinreichend darüber unterrichtet werden, dass Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen dieser Art nicht von dieser Richtlinie erfasst werden." https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex%3A32015L2302

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html

 

Die Pauschalreise: Objektive Voraussetzungen

  • Pauschalreise: Kombination aus min. zwei der nachfolgend gen. vier Kategorien:

    1. Die Beförderung von Personen

    2. Die Beherbergung von Personen

    3. Die Vermietung von Kraftfahrzeugen

    4. Jede andere touristische Leistung, die nicht Reiseleistung im Sinne von Punkt 1 bis 3 ist, wenn auf sie weniger als 25 % des Gesamtwer­tes entfallen (z. B. Stadtführungen, Eintrittskarten, Sportveranstaltun­gen, Skipässe) und weder ein wesentliches Merkmal der Zusammenstellung darstellen noch als solches beworben werden. 

  • Ausnahmen

    • Tagesausflüge (weniger als 24 h, unter 500,00 Euro, ohne Übernachtung)

    • B2B (Voraussetzung: Rahmenvertrag)

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__651a.html

 

weitere Infos: Pauschalreiserecht

 

Jugendhaus Düsseldorf:

 

Union Verdi / Ecclesia Versicherungen:

  • Union Verdi
  • Je Sicherungsschein: 0,50 Euro
  • Zielgruppe: Diakonie, Caritas, DPWV, freie Wohlfahrtspflege, konfessionelle Jugendarbeit, …
  • Bis 500.000 Euro Reiseumsatz / Jahr keine Bonitätsprüfung 

 

ARAG-Sport

  • Arag Sport
  • Je Sicherungsschein: 0,61 Euro (incl. Reiseveranstalter-Haftpflicht)

 

R+V 

 

Tourvers

 

Zurich Versicherungen

  

Außerdem u.a. folgende Makler / Anbieter:

(in der Regel mit Bonitätsprüfung und Sicherheitsleistung)

  • Kaera Makler (Vermittler)
  • TAS Makler (Vermittler)
  • DRS: Deutscher Reisepreis-Sicherungsverein, Europäische Reisversicherung, Tel. 089  - 4166 1500,  Fax: 089 4166 1555

 

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