gruppenreiseversicherungen.de - Reiseversicherungen für Klassenfahrten, Gruppen, Kirche, Sport und Vereine

Reiseversicherung für Klassenfahrten und Schulfahrten

Suchen Sie eine gute und günstige Reiseversicherung für eine Gruppenreise oder Klassenfahrt? gruppenreiseversicherungen.de bietet einen Überblick über die Leistungen und Prämien einiger Versicherer. Es gelten immer die aktuellen AVB der Versicherer bei Vertragsabschluss. Diese Zusammenstellung dient einer ersten Orientierung. Irrtum und Änderungen vorbehalten. 

 

Ergänzend zu den u.g. Versicherungen für Schülerreisen auch die Reiseversicherungen für Gruppen aller Art

 

Klassenfahrten Reiserücktrittskosten-Versicherung für Schülergruppen – Leistungen und Prämien im Vergleich

ohne Lehrerausfall-Versicherung

 

 

Allianz

Allianz

HMRV

HMRV

Zielgruppe

Schüler

Schüler

Schüler

Schüler

Reiseziel

Welt

Welt

Welt

Welt

Lehrer-Ausfall

nein

nein

nein

nein

Rücktritt

x SB 20%

x

x SB 20%

x SB 20%

Abbruch

 

 

 

x SB 20%

Kranken

 

 

 

 

Gepäck

 

 

 

 

Haftpflicht

 

 

 

 

Unfall

 

 

 

 

Reisepreis

 

 

 

 

Bis 200

4,00

6,00

2,5 %

2,8 %

Bis 300

6,00

9,00

Bis 400

9,00

13,00

Bis 500

11,00

15,00

Bis 600

16,00

19,00

Bis 700

16,00

19,00

Bis 800

16,00

19,00

Klassenfahrten Reiserücktrittskosten-Versicherung für Schülergruppen – Leistungen und Prämien im Vergleich

mit Lehrerausfall-Versicherung

 

ERV

Allianz

Allianz

URV

Zielgruppe

Schüler

Schüler

Schüler

Schüler

Jugend-gruppen

Reiseziel

Welt

Welt

Welt

Europa

Lehrer-Ausfall

ja

ja

ja

ja

Rücktritt

x

x SB 20%

x

x

Abbruch

x

 

 

Nur Rückreise-schutz

Kranken

 

 

 

 

Gepäck

 

 

 

 

Haftpflicht

 

 

 

 

Unfall

 

 

 

 

Reisepreis

 

 

 

 

Bis 200

7,00

6,00

8,50

7,00

Bis 300

11,00

9,00

11,00

9,00

Bis 400

13,00

13,00

15,50

12,00

Bis 500

15,00

16,00

19,00

15,00

Bis 600

17,00

22,00

23,00

15,00

Bis 700

19,00

22,00

23,00

22,00

Bis 800

21,00

22,00

23,00

22,00

 

Klassenfahrten Reiseversicherungen (Versicherungspakete) für Schülergruppen – Leistungen und Prämien im Vergleich

ohne Lehrerausfall-Versicherung

 

HMRV

Allianz

Allianz

Zielgruppe

Schüler

Jugend-gruppen

Schüler

Schüler

Reiseziel

Welt

Welt

Welt

Lehrer-Ausfall

nein

nein

nein

Rücktritt

x SB 20%

x SB 20%

x

Abbruch

x SB 20%

x SB 20%

x

Kranken

x

x

x

Gepäck

2000

 

 

Haftpflicht

x

x

x

Unfall

x

x

x

Reisepreis

 

 

 

Bis 200

10,00

7,00

13,00

Bis 300

13,00

9,00

15,00

Bis 400

13,00

14,00

21,00

Bis 500

20,00

19,00

27,00

Bis 600

20,00

23,00

31,00

Bis 700

24,00

23,00

31,00

Bis 800

24,00

23,00

31,00

 

Klassenfahrten Reiseversicherungen (Versicherungspakete) für Schülergruppen – Leistungen und Prämien im Vergleich

mit Lehrerausfall-Versicherung

 

HMRV

Allianz

Allianz

ERV

ERV

URV

Zielgruppe

Schüler

Schüler

Schüler

Schüler

5 Tage

Schüler

10 Tage

Schüler

Jugend-gruppen

Reiseziel

Welt

Welt

Welt

Welt

Welt

Europa

Lehrer-Ausfall

ja

ja

ja

ja

ja

ja

Rücktritt

x SB 20%

x SB 20%

x

x

x

x

Abbruch

x SB 20%

x SB 20%

x

x

x

x

Kranken

x

x

x

x

x

x

Gepäck

2000

 

 

 

 

2000

Haftpflicht

x

x

x

x

x

 

Unfall

x

x

x

x

x

 

Reisepreis

 

 

 

 

 

 

Bis 200

13,00

9,00

16,00

10,00

12,00

10,00

Bis 300

18,00

12,00

19,00

14,00

15,00

12,00

Bis 400

18,00

18,00

26,00

16,00

19,00

15,00

Bis 500

29,00

23,00

33,00

19,00

21,00

19,00

Bis 600

29,00

29,00

39,00

21,00

25,00

19,00

Bis 700

38,00

29,00

39,00

24,00

29,00

25,00

Bis 800

38,00

29,00

39,00

29,00

34,00

25,00

 

 

Personenkreis

Personenkreis 

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

Versicherbarer Personenkreis: Für Schüler und junge Leute bis zum 30. Lebensjahr und begleitende Aufsichtspersonen.

Allianz / Elvia:

Schülerreisen

Europäische Reiseversicherung (ERV):

Schülerreisen

Union Reiseversicherung (URV):

„Die Schülerreisentarife sind nur für Klassenfahrten und durch Jugendorganisationen organisierte und betreute Jugendgruppenreisen abschließbar. Als Jugendorganisationen gelten z.B. auch Kirchengemeinden und Sportvereine. Die Schülerreisentarife sind nicht für privat organisierte Jugendreisen oder Reisen ohne Betreuung abschließbar.“

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

 

 

Haftpflicht
 

Haftpflicht-Versicherung

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

Personenschäden: 500.000

Sachschäden: 500.000

Mietsachschäden: nein

Unterkunft: 25.000, kein Mobiliar (20% SB)

Allianz / Elvia:

Personenschäden: 500.000

Sachschäden: 500.000

Mietsachschäden: nein,

Unterkunft: Unterkünfte, kein Mobiliar

Europäische Reiseversicherung (ERV):

Personenschäden: 500.000

Sachschäden: 500.000

Mietsachschäden: nein,

Unterkunft: Unterkünfte incl. Mobiliar, Schlüsselschäden bis 5.000 Euro 

Union Reiseversicherung (URV):

keine Haftpflicht-Versicherung 

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

 

{slider Selbstbeteiligung (SB) für die Reiserücktrittversicherung / Reiseabbruchversicherung (nur bei Tarifen mit SB)} 

Selbstbeteiligung (SB) für die Reiserücktrittversicherung / Reiseabbruchversicherung (nur bei Tarifen mit SB)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

Bei ambulant behandelten Erkrankungen: 20 % des erstattungsfähigen Schadens.

Allianz / Elvia:

20 % des erstattungsfähigen Schadens.

Europäische Reiseversicherung (ERV):

20 % des erstattungsfähigen Schadens

Union Reiseversicherung (URV):

Schülerreise-Versicherung ohne SB

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

„Bei jedem Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Selbstbehalt von 25,– EUR je Person, sofern vereinbart. Wird der Versicherungsfall durch Krankheit ausgelöst, so trägt die versicherte Person von dem erstattungsfähigen Schaden 20 % selbst, mindestens 25,– EUR je Person, sofern vereinbart.“ 

 

{slider Selbstbeteiligung (SB) Reisegepäckversicherung} 

Selbstbeteiligung (SB) Reisegepäckversicherung:

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

Allianz / Elvia:

Europäische Reiseversicherung (ERV):

100,00 Euro (nur für Tarife mit SB)

Union Reiseversicherung (URV):

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

 

{slider Reiserücktritt (Lehrer-Ausfall-Versicherung) }

Reiserücktritt (Lehrer-Ausfall-Versicherung)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

„Der Ausfall auch mehrerer Begleitpersonen bei Gruppenreisen muss von jeder Aufsichtsperson separat über die Prämie „begleitende Aufsichtsperson” versichert werden, sofern keine Ersatzperson(en) gestellt werden kann (können) und die gesamte Gruppenreise wegen des Ausfalls storniert werden muss. Der Abschluss muss über den gesamten Reisepreis der Gruppe erfolgen.“ „Die Prämien im 5-Sterne-Premium- und 4-Sterne-Komfort-Schutz dürfen nur für Schüler und junge Leute und deren Aufsichtspersonen auf Klassenreisen abgeschlossen werden.“ 

Allianz / Elvia:

„Im Rahmen der Lehrerausfall-Versicherung wird auch das Risiko des Ausfalls ganzer Schulklassen abgedeckt, wenn die Aufsichtsperson wegen eines der in §  2 Nr.  1 genannten Ereignisse an der Schul- / Klassenfahrt nicht teilnehmen kann (Unterschreitung von zwei Aufsichtspersonen vorausgesetzt). Alle Teilnehmer der Gruppe müssen versichert sein.“ (Produkt- und Verbraucherinformation)

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„Was erstatten wir beim Lehrer-Ausfall-Risiko? Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die komplette Reise storniert werden muss. Voraussetzung ist: Eine der Begleitpersonen kann wegen eines versicherten Ereignisses nach Teil A Ziffer 4 die Reise nicht antreten und hierdurch wird die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl an Begleitpersonen unterschritten.“ (AVB Punkt H Stornokosten-Versicherung für Schülerreisen) 

Union Reiseversicherung (URV):

„1. Ergänzend zu § 1 ist im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für Klassenfahrten das Lehrer-AusfallRisiko versichert.

2. Kann eine der Begleitpersonen wegen eines in § 1 Ziffer 1 a) - k) genannten versicherten Ereignisses die Reise nicht antreten und kann die komplette Reise nicht durchgeführt werden, weil hierdurch die vorgeschriebene Mindestanzahl an Begleitpersonen unterschritten wird, erstattet die URV die Stornokosten der versicherten Personen.“ (AVB § 3) 

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

 

{slider Reiserücktritt (Bedingungen für Schulfahrten)} 

Reiserücktritt (Bedingungen für Schulfahrten)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

„Nichtversetzung eines Schülers oder die Nichtzulassung zur Prüfung, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt; „ (AVB Reiserücktrittsversicherung Nr. 3 Nr. 13)

Allianz / Elvia:

„Nichtversetzung eines Schülers sowie der endgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist;“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 2 Nr. 1)

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 4.4 P)

Union Reiseversicherung (URV):

bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise z.B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse. (AVB Reiserücktrittskosten § 1 Nr. 1 i)

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

„Nichtversetzung eines Schülers, wenn es sich um eine Schul- oder Klassenreise handelt, oder weil der Schüler vor Beginn der versicherten Reise aus dem Klassenverband ausgeschieden ist;“ (AVB Reiserücktrittskosten-Versicherung Nr. 1.2.1 j)

 

{slider Reiserücktritt (Prüfungen)} 

Reiserücktritt (Prüfungen)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

„Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule, Universität / Fachhochschule oder an einem College. Voraussetzung ist, dass die Wiederholungsprüfung in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt;“ (AVB Reiserücktrittsversicherung Nr. 3 Nr. 14) 

Allianz / Elvia:

„Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 2 Nr. 1)

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 4.4 O)

Union Reiseversicherung (URV):

„Wiederholung einer nicht bestandenen oder krankheitsbedingt nicht wahrgenommenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen oder krankheitsbedingt nicht wahrgenommenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise stattfindet.“ (AVB Reiserücktrittskosten § 1 Nr. 1 h)

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

„Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule/Universität, die wiederholt werden müssen, um eine Verlängerung des Schulbesuchs/Studiums zu vermeiden oder den Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise fällt“ (AVB Reiserücktrittskosten-Versicherung Nr. 1.2.1 i)

 

Reiserücktritt (Verkehrsmittel)

Reiserücktritt (Verkehrsmittel)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

„Versäumen eines gebuchten und mitversicherten Anschlussverkehrsmittels aufgrund von Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden oder dessen Ausfall. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle innerdeutschen, für die öffentliche Personenbeförderung zugelassenen Luft-, Land- oder Wasserfahrzeuge. Nicht als öffentliche oder Anschlussverkehrsmittel gelten Transportmittel, die im Rahmen von Rundfahrten/Rundflügen verkehren, sowie Mietwagen, Taxis und Kreuzfahrtschiffe;“ (AVB Reiserücktrittsversicherung Nr. 3 Nr. 14)

Allianz / Elvia:

„Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet AGA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall. Erstattet werden auch die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu € 150,- je Schadenfall, wenn die Hinreise der versicherten Person sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert. Voraussetzung für die Erstattungen ist, dass das Anschlussverkehrsmittel mitversichert worden ist.“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 1 Nr. 5)

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann erstatten wir Ihnen die Mehrkosten der Hinreise bis zu €500,– pro Person. Wir erstatten diese nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Verkehrsmittel. 8.2 Verzögert sich Ihre Hinreise um mehr als zwei Stunden, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie €100,– pro Person.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 8)

Union Reiseversicherung (URV): 

„Bei verspätetem Antritt der Reise werden die nachweislich entstandenen Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise sowie der anteilige Reisepreis nicht genutzter Reiseleistungen vor Ort erstattet, wenn die versicherte Reise aus einem der in § 1 Ziffer 1 genannten Gründe oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. Erstattet werden die Mehrkosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären. Öffentliche Verkehrsmittel im Sinne dieser Bedingungen sind alle Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie innerdeutsche Zubringerflüge“ (AVB Reiserücktrittskosten § 2 Nr. 2) 

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

„Die Würzburger erstattet die Mehrkosten der Hinreise, wenn die versicherte Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p) genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln verspätet angetreten wird. Öffentliche Verkehrsmittel sind alle Land- oder Wasserfahrzeuge, die im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zugelassen sind, sowie innerdeutsche Zubringerflüge. Voraussetzung ist, dass das Anschlussverkehrsmittel ebenfalls versichert ist. Ebenfalls erstattet werden die Kosten für gebuchte und versicherte, jedoch aufgrund des verspäteten Antritts der Reise aus den in Ziffer 1.2.1 a) bis p) genannten Gründen oder wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen. An- und Abreisetag werden jeweils als volle Reisetage mitgerechnet. Erstattet werden die Mehrkosten bzw. Kosten bis zur Höhe der Stornokosten, die bei Nichtantritt der Reise angefallen wären.“ (AVB Reiserücktrittskosten-Versicherung Nr. 1.4)

 

{slider Reiseabbruch (Rückreiseschutz: Ersattung der Rückreisekosten)} 

Reiseabbruch (Rückreiseschutz: Ersattung der Rückreisekosten)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

„Zusätzliche Rückreise- und Unterkunftskosten Müssen Sie die Reise abbrechen oder kehren Sie von der Reise verspätet zurück, erstattet die HanseMerkur Ihnen die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten. Versichert sind auch die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten. Wenn abweichend von der gebuchten Reise die Rückreise mit einem Flugzeug erforderlich wird, werden nur die Kosten für einen Platz in der einfachsten Flugzeugklasse ersetzt. Ist eine mitreisende Risikoperson aufgrund eines versicherten Ereignisses nicht transportfähig, oder tritt ein in Ziffer 3.9 aufgeführte Ereignis ein, erstattet die HanseMerkur Ihre zusätzlichen Kosten für die Unterkunft „(AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 5 Nr 1)

Allianz / Elvia:

… „bei nicht planmäßiger Beendigung oder Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind;“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 a)

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 2.2)

Union Reiseversicherung (URV):

Bei der URV Bestandteil der Reiserücktrittskosten-Versicherung: 

„Der Versicherer erstattet bei nicht planmäßiger Beendigung der gebuchten Reise aus Anlass eines der in § 1 Ziffer 1 genannten Gründe die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten der versicherten Person nach der Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind; dies gilt auch im Falle einer nachträglichen Rückkehr. Zu den sonstigen Mehrkosten zählen z.B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (keine Heilbehandlungskosten), die im Rahmen der erforderlichen Rückreise anfallen. Ausgeschlossen sind jedoch sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten Person verursachtem unplanmäßigem Abweichen von der Reiseroute (z.B. Notlandung).“ (AVB Reiserücktrittskosten § 2 Nr. 4)“

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure): 

… „die Mehrkosten der versicherten Person bei einer zwingend notwendigen Aufenthaltsverlängerung am Urlaubsort für Unterkunft und Verpflegung; b) die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten (nicht jedoch Überführungskosten im Todesfall) und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten, z. B. Übernachtungs- und Verpflegungskosten (nicht jedoch Heilkosten), der versicherten Person, wenn die Reise nicht planmäßig beendet werden kann. Ausgeschlossen sind jedoch sämtliche Ersatzansprüche von Beförderungsunternehmen wegen von der versicherten Person verursachtem, unplanmäßigem Abweichen von der geplanten Reiseroute (z. B. Notlandung). Bei Erstattung dieser Kosten wird bei Beförderung, Unterkunft und Verpflegung auf die Qualität der gebuchten Reise abgestellt.“ (AVB Reiseabbruch Nr. 2.4)

{slider Reiseabbruch (Ersttaung zusätzlicher Kosten für die Unterkunft)}  

Reiseabbruch (Ersttaung zusätzlicher Kosten für die Unterkunft)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

s. Rückreiseschutz

Allianz / Elvia:

... „die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten Person nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Leistung, wenn eine mitreisende Risikoperson aufgrund einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteten schweren Erkrankung die Reise nicht planmäßig beenden kann • bis € 1.500,-, sofern eine mitreisende Risikoperson sich in stationärer Behandlung befindet oder • bis € 750,-, sofern lediglich eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt, soweit die Unterkunft mitgebucht und mitversichert wurde. Die Kosten für den stationären Aufenthalt werden nicht erstattet (verlängerter Aufenthalt)“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 c)

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„8.1 Wird eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung stationär behandelt? Und Sie müssen deshalb Ihre Reise unterbrechen bzw. verlängern? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu €1.500,–.

8.2 Wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung müssen Sie oder eine mitreisende Risikoperson ambulant behandelt werden? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu €750,–.

8.3 Wir erstatten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Unterkunft. Die Kosten für den stationären Aufenthalt sind jedoch nicht versichert.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 8) 

Union Reiseversicherung (URV):

s. Rückreisekosten

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

s. Rückreiseschutz

 

{slider Reiseabbruch (Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen)} 

Reiseabbruch (Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen)

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

„Nicht in Anspruch genommene Reiseleistungen Bei Abbruch der Reise innerhalb der ersten Hälfte der versicherten Reise, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen erstattet die HanseMerkur den versicherten Reisepreis. Bei Abbruch in der zweiten Hälfte der Reise (spätestens ab dem 9. Reisetag) oder bei einer Unterbrechung der Reise entschädigt die HanseMerkur die nicht in Anspruch genommenen Reiseleistungen. Lassen sich die Beträge der einzelnen Reiseleistungen nicht objektiv nachweisen (z.B. Pauschalreisen), erstattet die HanseMerkur die nicht genutzten Reisetage anteilig zur gesamten Reisedauer. Die Entschädigung wird in diesem Fall wie folgt berechnet… „(AVB Reiseabruch-Versicherung Nr. 5 Nr. 2)

Allianz / Elvia:

… „den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort;“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 b)

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen? Dann erstatten wir Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort. Wir erstatten maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 2.1) 

Union Reiseversicherung (URV):

Nur bei Schülerreiseversicherung

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

„Zusätzlich leistet die Würzburger Entschädigung maximal bis zur Höhe des versicherten Reisepreises bei Abbruch der gebuchten und versicherten Reise aus den unter Ziffer 1.2.1 a) bis p) der ABRV 09/2013 genannten Gründen innerhalb der ersten Hälfte, maximal jedoch in den ersten 8 Reisetagen. Ab der zweiten Hälfte der gebuchten und versicherten Reise, spä- testens ab dem 9. Reisetag, leistet die Würzburger nur noch Entschädigung für gebuchte und versicherte, jedoch von der versicherten Person aufgrund des Abbruches der Reise nicht mehr in Anspruch genommene Reiseleistungen.“ (AVB Reiseabbruch Nr. 2.1)

 

Abschlussfrist
 

Abschlussfrist

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

„Der Vertragsabschluss für eine Reise-Rücktrittsversicherung muss bis 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt 30 Tage oder weniger, müssen Sie die Reise-Rücktrittsversicherung spätestens am 3. Werktag nach der Reisebuchung abschließen.“

Allianz / Elvia:

„Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen.“

Europäische Reiseversicherung (ERV):

„Gruppen-Reiserücktritts-Versicherung (für Gruppen bzw. Reiseleiter) und Gruppen-RundumSorglos-Schutz Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.“ 

Anmerkung: Ausnahmen mit Sondergenehmigung durch Versicherung möglich. 

Union Reiseversicherung (URV):

„Abschluss bis 30 Tage vor Reiseantritt Ab 29 Tage vor Reiseantritt: Abschluss am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag“ 

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure): 

Der Abschluss der Reiserücktrittskosten-Versicherung muss spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise erfolgen. Bei Reisebuchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn die Reiserücktrittskosten-Versicherung am Buchungs- oder Folgetag abgeschlossen wurde. 

 

{slider Dokumente Prämien Gruppenreiseversicherungen} 

Dokumente Prämien Gruppenreiseversicherungen

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

Allianz / Elvia:

http://www.elviab2b.de/elvia/file_elviab2b.nsf/Grafik/Schueler-Reiseschutz-Praemien/$file/Schueler-Reiseschutz-Praemien.pdf

Europäische Reiseversicherung (ERV):

https://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/tariftabellen/tarife-schuelerversicherung.pdf

Union Reiseversicherung (URV):

http://www.urv.de/web/export/sites/urv/_resources/download_galerien/versicherungen/gruppendeckungsaufgaben_schuelerreisen.pdf

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

 

 

{slider Dokumente AVB; Verbraucherinformationen  und Infos für Gruppenreiseversicherungen}

Dokumente AVB; Verbraucherinformationen  und Infos für Gruppenreiseversicherungen

Hanse-Merkurs-Reiseversicherung (HMRV):

Allianz / Elvia:

http://www.elviab2b.de/elvia/file_elviab2b.nsf/Grafik/GRSCH/$file/GRSCH.pdf

Europäische Reiseversicherung (ERV): 

https://www.reiseversicherung.de/_pdf/produkte/versicherungsbedingungen/standard.pdf

Union Reiseversicherung (URV):

http://www.urv.de/web/export/sites/urv/_resources/download_galerien/versicherungen/P15-296_URV_FF420_AVB_Schuelerreisen_03.pdf

Würzburger Reiseversicherung (travelsecure):

 

 

Hinweis zur Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt den Betrag (anteilig), der durch die gesetzliche Krankenversicherung (Vgl. Sozialversicherungsabkommen) nicht gedeckt ist. Im Ausland werden Touristen nicht selten nur als Privatpatient gegen Vorkasse behandelt. Außerdem ist - je nach Versicherung der medizinisch notwendige oder der medizinisch sinnvolle - Krankenrücktransport versichert.

Ein Jahresversicherung bieten viele Versicherer für Singles für etwa 20 Euro, für Familien für 20 Euro an.

 

Weitere Versicherungen für Gruppenreisen gemeinnütziger Anbieter:

http://jhdversicherungen.de/index.php/versicherungen/ferienversicherung

http://www.ecclesia.de/ecclesia-allgemein/service/reisefreizeiten/ (Freizeiten, Ferienlager, Kuren, Seminare, Tagungen, Stadtranderholungen und Tagesfahrten)

http://www.arag-sport.de/ (Sportvereine)

 

 

Sonderverträge

Allianz Reiserücktrittskostenversicherung

Schulen Land Schleswig Holstein: KUL034

Schulen Bremen

  • bis 350,00: 2,20 je Person, ab 350,00: 4,50 je Person

Schulen Land Niedersachsen: NKM021

  • bis 350,00: 2,20 je Person, ab 350,00: 4,50 je Person

  • SB: 10 %

Allianz Reisegepäckversicherung:

Schulen Land Schleswig Holstein: KUL034

Sollten Ihnen weitere Verträge bekannt sein, freuen wir uns über entsprechende Hinweise.