Reiseversicherung für Gruppenreisen
Suchen Sie eine gute und günstige Reiseversicherung für eine Gruppenreise oder Klassenfahrt? gruppenreiseversicherungen.de bietet einen Überblick über die Leistungen und Prämien einiger Versicherer. Es gelten immer die aktuellen AVB der Versicherer bei Vertragsabschluss. Diese Zusammenstellung dient einer ersten Orientierung. Irrtum und Änderungen vorbehalten.
Weitere Gruppenversicherungen für eine spezielle Zielgruppe: Reiseversicherungen für Klassenfahrten und Schülerreisen
Reiserücktrittskosten-Versicherung für Gruppen – Leistungen und Prämien im Vergleich
Reiserücktrittskosten-Versicherungen im Vergleich
Versicherer | URV | Ergo | Allianz | URV | Ergo | Allianz | URV | Allianz | URV | Allianz |
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Versicherer | URV | Ergo | Allianz | URV | Ergo | Allianz | URV | Allianz | URV | Allianz |
Geltungsbreich | Welt | Welt | Welt | Welt | Welt | Welt | Welt | Welt | Welt | Welt |
max Tage | ||||||||||
Reiserücktritt | ja | ja | ja | ja | ja | Ja | ja | ja | ja | ja |
Reiseabbruch | ja | ja | ja | ja | ja | ja | nein | nein | nein | nein |
Selbstbehalt | ohne SB | ohne SB | ohne SB | mit SV | mit SB | mit SB | ohne SB | ohne SB | mit SB | mit SB |
Reiseleiterausfallschutz | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis | |||||||
Auslandskrankenvers. | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
Reidsegepäckvers | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein | nein |
Prämie Reisepreis % | 4,10% | 5,90% | 4,70% | 3,00% | 3,90% | 3,50% | 3,70% | 4,30% | 2,70% | 3,00% |
Anbieter:
Reiseversicherungspakete für Gruppenreisen im Vergleich
Versicherer | Ergo | Ergo | Ergo | Ergo | Ergo | Allianz | Allianz | Allianz |
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Versicherer | Ergo | Ergo | Ergo | Ergo | Ergo | Ergo | Allianz | Allianz |
Geltungsbreich | DE | Europa | Welt | DE | Europa | Welt | Welt | Welt |
max Tage | ||||||||
Reiserücktritt | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Reiseabbruch | nein | ja | ja | nein | ja | ja | ja | ja |
Selbstbehalt | ohne SB | ohne SB | ohne SB | mit SB | ohne SB | mit SB | ohne SB | mit SB |
Reiseleiterausfallschutz | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis | Aufpreis | ||
Auslandskrankenvers. | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja | ja |
Reidsegepäckvers | ja | ja | ja | ja | ja | ja | nein | nein |
Prämie Reisepreis % | 4,90% | 6,90% | 7,50% | 3,90% | 4,90% | 5,90% | 5,80% | 4,60% |
Anbieter:
Abschlussfrist
Allianz:
„Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen.“
Ergo Reiseversicherung :
„Gruppen-Reiserücktritts-Versicherung (für Gruppen bzw. Reiseleiter) und Gruppen-RundumSorglos-Schutz Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.“
Anmerkung: Ausnahmen mit Sondergenehmigung durch Versicherung möglich.
Union Reiseversicherung (URV):
Das Travel-Paket und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung können bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Ab 29 Tage vor Reiseantritt muss der Versicherungsabschluss am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächste 7 Tage, erfolgen. (06/23)
Höchstalter:
Allianz:
Ergo Reiseversicherung :
Höhere Tarife ab 65 Jahre
Union Reiseversicherung (URV):
Höhere Tarife ab 65 Jahren (Auslandskrankenversicherung und Pakete)
Selbstbeteiligung (SB) für die Reiserücktrittversicherung / Reiseabbruchversicherung (nur bei Tarifen mit SB)
Allianz:
20 % des erstattungsfähigen Schadens.
Ergo Reiseversicherung :
20 % des erstattungsfähigen Schadens
Union Reiseversicherung (URV):
20 % des erstattungsfähigen Schadens
Selbstbeteiligung (SB) Reisegepäckversicherung:
Allianz:
Ergo Reiseversicherung :
100,00 Euro (nur für Tarife mit SB)
Union Reiseversicherung (URV):
Reiserücktritt: Prüfungen
Allianz:
„Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 2 Nr. 1)
Ergo Reiseversicherung :
„Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 4.4 O)
Union Reiseversicherung (URV):
Welche Ereignisse sind versichert?
„Wiederholung einer nicht bestandenen oder krankheitsbedingt nicht wahrgenommenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen oder krankheitsbedingt nicht wahrgenommenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise stattfindet.“ (AVB Reiserücktrittskosten A)
Reiserücktritt: Verkehrsmittel
Allianz:
„Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet AGA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall. Erstattet werden auch die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu € 150,- je Schadenfall, wenn die Hinreise der versicherten Person sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert. Voraussetzung für die Erstattungen ist, dass das Anschlussverkehrsmittel mitversichert worden ist.“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 1 Nr. 5)
Ergo Reiseversicherung :
„Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann erstatten wir Ihnen die Mehrkosten der Hinreise bis zu €500,– pro Person. Wir erstatten diese nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Verkehrsmittel. 8.2 Verzögert sich Ihre Hinreise um mehr als zwei Stunden, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie €100,– pro Person.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 8)
Union Reiseversicherung (URV):
Was ist bei einem verspäteten Reise-Antritt versichert?
Wird die Reise verspätet angetreten, weil: 1.1 Sie selbst oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen sind, oder 1.2 verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel¹ um mehr als zwei Stunden? Und versäumen Sie dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrs mittel? 1.3 Dann erstatten wir Ihnen in beiden Fällen: • die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise. • und den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort. 2. Insgesamt erstatten wir die Mehrkosten der Hinreise bis zur Höhe der Storno kosten, die bei einer unverzüglichen Stornierung der Reise anfallen. (AVB Reiserücktrittskosten A)
Reiseabbruch - Rückreiseschutz: Erstattung der Rückreisekosten
Allianz:
… „bei nicht planmäßiger Beendigung oder Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind;“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 a)
Ergo Reiseversicherung :
„Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 2.2)
Union Reiseversicherung (URV):
Bei der URV Bestandteil der Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden oder verspätet zurückreisen (Rückreise-Schutz)?
1. Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise. 2. Um die unter Ziffer 1 genannten Leistungen zu erhalten, müssen alle nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein: 2.1 Es liegt ein versichertes Ereignis vor, von dem Sie selbst oder eine Risikoperson betroffen sind. 2.2 Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen. 2.3 Sie beenden die Reise, weil dieses Ereignis eingetreten ist. 2.4 Aufgrund des Ereignisses ist es Ihnen nicht zumutbar, die Reise planmäßig zu beenden. (AVB Reiserücktrittskosten A)
Reiseabbruch: Erstattung zusätzlicher Kosten für die Unterkunft
Allianz:
... „die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten Person nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Leistung, wenn eine mitreisende Risikoperson aufgrund einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteten schweren Erkrankung die Reise nicht planmäßig beenden kann • bis € 1.500,-, sofern eine mitreisende Risikoperson sich in stationärer Behandlung befindet oder • bis € 750,-, sofern lediglich eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt, soweit die Unterkunft mitgebucht und mitversichert wurde. Die Kosten für den stationären Aufenthalt werden nicht erstattet (verlängerter Aufenthalt)“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 c)
Ergo Reiseversicherung :
„8.1 Wird eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung stationär behandelt? Und Sie müssen deshalb Ihre Reise unterbrechen bzw. verlängern? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu €1.500,–.
8.2 Wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung müssen Sie oder eine mitreisende Risikoperson ambulant behandelt werden? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu €750,–.
8.3 Wir erstatten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Unterkunft. Die Kosten für den stationären Aufenthalt sind jedoch nicht versichert.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 8)
Union Reiseversicherung (URV):
s. Rückreisekosten
Reiseabbruch: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen
Allianz:
… „den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort;“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 b)
Ergo Reiseversicherung :
„Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen? Dann erstatten wir Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort. Wir erstatten maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 2.1)
Union Reiseversicherung (URV):
Hinweis zur Auslandskrankenversicherung
Die Auslandskrankenversicherung übernimmt den Betrag (anteilig), der durch die gesetzliche Krankenversicherung (Vgl. Sozialversicherungsabkommen) nicht gedeckt ist. Im Ausland werden Touristen nicht selten nur als Privatpatient gegen Vorkasse behandelt. Außerdem ist - je nach Versicherung der medizinisch notwendige oder der medizinisch sinnvolle - Krankenrücktransport versichert.
Ein Jahresversicherung bieten viele Versicherer für Singles für etwa 20 Euro, für Familien für 20 Euro an.