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Reiserechtschutzversicherung für Klassenfahrten und Gruppenreisen

Reiserechtschutz-Versicherung


Versicherungsschutz

  • Schadensersatz-Rechtschutz für die gerichtliche und außergerichtliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. Aufsichtspflichtverletzung)
  • Strafrechtschutz für die Verletzung wegen fahrlässiger Verletzung einer Strafvorschrift oder einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Aufsichtspflichtverletzung)

 

Wichtige Hinweise:

  • Der Vertragsrechtschutz für Verträge im Zusammenhang mit der Reise (z.B. bei Streitigkeiten mit den Leistungsträgern wie z.B. Unterkunftsbetriebe oder Beförderungsunternehmen) ist nicht in allen Versicherungen enthalten.