gruppenreiseversicherungen.de - Reiseversicherungen für Klassenfahrten, Gruppen, Kirche, Sport und Vereine

Reiseversicherung für Jugendfreizeiten, Kind- und Jugendfreizeiten, Jugendsport

Suchen Sie eine gute und günstige Reiseversicherung für eine Gruppenreise oder Klassenfahrt? gruppenreiseversicherungen.de bietet einen Überblick über die Leistungen und Prämien einiger Versicherer. Es gelten immer die aktuellen AVB der Versicherer bei Vertragsabschluss. Diese Zusammenstellung dient einer ersten Orientierung. Irrtum und Änderungen vorbehalten.

 

Weitere Gruppenversicherungen für eine spezielle Zielgruppe:  Reiseversicherungen für Klassenfahrten und Schülerreisen

 

Leistungen und Prämien im Vergleich

 

Reiseversicherungspakete für Gruppenreisen im Vergleich

VersichererURVURVURV
Versicherer URV  URV URV
Leistungen RRK Paket Paket
Selbstbehalt ohne SB ohne SB ohne SB
Geltungsbreich Europa DE Europa
max Tage     14
Reiserücktritt ja ja ja
Reiseabbruch ja ja ja
Lehrerausfallschutz ja ja ja
Auslandskrankenvers. nein ja ja
Reidsegepäckvers nein ja ja
Reisepreis bis Prämie Prämie Prämie
100 4,00 5,00 6,00
200 7,00 8,00 9,00
300 9,00 11,00 12,00
400 12,00 14,00 16,00
500 16,00 19,00 21,00
600 19,00 23,00 26,00
700 23,00 27,00 30,00
800 26,00 31,00 34,00
900 29,00 35,00 39,00
1000 32,00 38,00 42,00

Anbieter:

Anbieter:

 

Weitere Angebote für Kinder- und Jugendgruppen

 

Union Verdi Versicherungsdienst / Ecclesia Gruppe Assekuranz-Service

Union Verdi Versicherungsdienst / Ecclesia Gruppe Assekuranz-Service

 

UNION Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastraße 1 – 4
32758 Detmold

und

Ecclesia Gruppe Assekuranz-Service GmbH
Ecclesiastraße 1 – 4
32758 Detmold

 

Zielgruppe:

Reisen, Seminare, Lehrgänge, Ferienlager, Kuren, Tagesfahrten, Freizeiten, Tagungen, Stadtranderholungen

 

Versicherungen:

  • Haftpflichtversicherung
  • Unfallversicherung
  • Regressversicherung
  • Rechtsschutzversicherung
  • Auslandsreisekrankenversicherung
  • Notfallserviceversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserücktrittskostenversicherung
  • Reisepreissicherung

 

Infos und Prämien:

https://reise-antrag.versicherungsdienste.de/VAADIN/themes/reiseantrag/resources/pdf/Reise-Freizeiten.pdf

 

Online-Antrag

https://reise-antrag.versicherungsdienste.de/?firma=0

 

Versicherungsbedingungen

 

UNION Versicherungsdienst GmbH
Ecclesiastraße 1 – 4
32758 Detmold

und

Ecclesia Gruppe Assekuranz-Service GmbH
Ecclesiastraße 1 – 4
32758 Detmold 

https://reise-antrag.versicherungsdienste.de/?firma=0

 

Jugendhaus Düsseldorf Versicherungen

Jugendhaus Düsseldorf Versicherungen

 

Zielgruppe: Pilgerfahrt, Jugendzeltlager, ein Tagesausflug mit Kindern

  • Ferienversicherung
  • Reisekranken-,
  • Unfall-,
  • Haftpflicht- und
  • Rechtsschutzversicherungen 

https://www.jhdversicherungen.de/Ferienversicherung

 

Zusatz: Reiserücktrittsversicherung

https://www.jhdversicherungen.de/Reiser%C3%BCcktrittsversicherung

 

Zusatz: Reisegepäckversicherung

https://www.jhdversicherungen.de/Reisegep%C3%A4ck

 

Versicherungsbedingungen

 

Jugendhaus Versicherungen GmbH
Carl-Mosterts-Platz 1
40477 Düsseldorf
 
Versicherungsbedingungen: s.o.
 

 

 

 

Personenkreis Schulen und (Jugendgruppen)

Personenkreis Schulen und (Jugendgruppen)

 

Allianz:

Schülerreisen

 

Ergo Reiseversicherung :

Schülerreisen

 

Union Reiseversicherung (URV):

„Die Schülerreisentarife sind nur für Klassenfahrten und durch Jugendorganisationen organisierte und betreute Jugendgruppenreisen abschließbar. Als Jugendorganisationen gelten z.B. auch Kirchengemeinden und Sportvereine. Die Schülerreisentarife sind nicht für privat organisierte Jugendreisen oder Reisen ohne Betreuung abschließbar.“

 

 

Haftpflicht

Haftpflicht-Versicherung

 

 

Allianz:

Personenschäden: 500.000

Sachschäden: 500.000

Mietsachschäden: nein,

Unterkunft: Unterkünfte, kein Mobiliar

 

Ergo Reiseversicherung :

Personenschäden: 500.000

Sachschäden: 500.000

Mietsachschäden: nein,

Unterkunft: Unterkünfte incl. Mobiliar, Schlüsselschäden bis 5.000 Euro 

 

Union Reiseversicherung (URV):

keine Haftpflicht-Versicherung 

  

 

Reiserücktritt (Lehrer-Ausfall-Versicherung)

Reiserücktritt: Lehrer-Ausfall-Versicherung

 

Allianz:

„Im Rahmen der Lehrerausfall-Versicherung wird auch das Risiko des Ausfalls ganzer Schulklassen abgedeckt, wenn die Aufsichtsperson wegen eines der in §  2 Nr.  1 genannten Ereignisse an der Schul- / Klassenfahrt nicht teilnehmen kann (Unterschreitung von zwei Aufsichtspersonen vorausgesetzt). Alle Teilnehmer der Gruppe müssen versichert sein.“ (Produkt- und Verbraucherinformation)

 

Ergo Reiseversicherung :

„Was erstatten wir beim Lehrer-Ausfall-Risiko? Wir erstatten Ihnen die vertraglich geschuldeten Stornokosten, wenn die komplette Reise storniert werden muss. Voraussetzung ist: Eine der Begleitpersonen kann wegen eines versicherten Ereignisses nach Teil A Ziffer 4 die Reise nicht antreten und hierdurch wird die vorgeschriebene Mindestteilnehmerzahl an Begleitpersonen unterschritten.“ (AVB Punkt H Stornokosten-Versicherung für Schülerreisen) 

 

Union Reiseversicherung (URV):

„1. Ergänzend zu § 1 ist im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung für Klassenfahrten das Lehrer-AusfallRisiko versichert.

2. Kann eine der Begleitpersonen wegen eines in § 1 Ziffer 1 a) - k) genannten versicherten Ereignisses die Reise nicht antreten und kann die komplette Reise nicht durchgeführt werden, weil hierdurch die vorgeschriebene Mindestanzahl an Begleitpersonen unterschritten wird, erstattet die URV die Stornokosten der versicherten Personen.“ (AVB Reiserücktrittskosten A)

 

 

Reiserücktritt (Bedingungen für Schulfahrten)

Reiserücktritt (Bedingungen für Schulfahrten)

 

Allianz:

„Nichtversetzung eines Schülers sowie der endgültige Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise, z. B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung eines Schülers, sofern die Reise vor Kenntnis hiervon gebucht wurde und die Durchführung der Reise nicht zumutbar oder unmöglich ist;“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 2 Nr. 1)

 

Ergo Reiseversicherung :

„Bei Klassenreisen: Ihr endgültiger Austritt aus dem Klassenverband, bevor die versicherte Reise beginnt.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 4.4 P)

 

Union Reiseversicherung (URV):

Welche Ereignisse sind versichert?

bei Schülerreisen: endgültiger Austritt aus dem Klassenverband vor Beginn der versicherten Reise z.B. wegen Schulwechsels oder Nichtversetzung in die nächst höhere Klasse. (AVB Reiserücktrittskosten A)

 

Abschlussfrist

Abschlussfrist

 

Allianz:

„Jeder Reiseschutz mit inkludierter Reiserücktritt-Versicherung sollte bei Buchung der Reise abgeschlossen werden, ein späterer Abschluss ist bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich. Bei Buchungen ab 29 Tagen vor Reiseantritt ist der Reiseschutz sofort, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, abzuschließen.“

 

Ergo Reiseversicherung :

„Gruppen-Reiserücktritts-Versicherung (für Gruppen bzw. Reiseleiter) und Gruppen-RundumSorglos-Schutz Sofort bei Buchung der Reise, spätestens jedoch 14 Tage nach Zugang der ersten Buchungsbestätigung. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.“ 

Anmerkung: Ausnahmen mit Sondergenehmigung durch Versicherung möglich. 

 

Union Reiseversicherung (URV):

Das Travel-Paket und die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung können bis 30 Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Ab 29 Tage vor Reiseantritt muss der Versicherungsabschluss am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächste 7 Tage, erfolgen. (06/23)

 

 

Höchstalter Gruppenversicherungen

Höchstalter: 

 

 

Allianz:

 

Ergo Reiseversicherung :

Höhere Tarife ab 65 Jahre

 

Union Reiseversicherung (URV):

Höhere Tarife ab 65 Jahren (Auslandskrankenversicherung und Pakete)

 

 

 

Selbstbeteiligung (SB) für die Reiserücktrittversicherung / Reiseabbruchversicherung

Selbstbeteiligung (SB) für die Reiserücktrittversicherung / Reiseabbruchversicherung (nur bei Tarifen mit SB)

 

Allianz:

20 % des erstattungsfähigen Schadens.

 

Ergo Reiseversicherung :

20 % des erstattungsfähigen Schadens

 

Union Reiseversicherung (URV):

20 % des erstattungsfähigen Schadens

 

 

Selbstbeteiligung (SB) Reisegepäckversicherung

Selbstbeteiligung (SB) Reisegepäckversicherung:

 

 

Allianz:

 

Ergo Reiseversicherung :

100,00 Euro (nur für Tarife mit SB)

 

Union Reiseversicherung (URV):

 

  

Reiserücktritt (Prüfungen)

Reiserücktritt: Prüfungen

 

Allianz:

„Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung während der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, sofern die Reise vor dem ursprünglichen Prüfungstermin gebucht war und der Termin der Wiederholungsprüfung unerwartet in die Zeit der versicherten Reise fällt oder innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende stattfinden soll.“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 2 Nr. 1)

 

Ergo Reiseversicherung :

„Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung an einer Schule/Universität. Voraussetzung ist: Die Wiederholungsprüfung fällt unerwartet in die versicherte Reisezeit; oder sie findet innerhalb von 14 Tagen nach planmäßigem Reiseende statt.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 4.4 O)

 

Union Reiseversicherung (URV):

Welche Ereignisse sind versichert?

„Wiederholung einer nicht bestandenen oder krankheitsbedingt nicht wahrgenommenen Prüfung der Schul-, Berufsschul- oder Hochschul-Ausbildung, um den Schul-/Studienabschluss zu erreichen. Voraussetzung ist, dass die versicherte Reise vor dem Termin der nicht bestandenen oder krankheitsbedingt nicht wahrgenommenen Prüfung gebucht wurde und der Termin für die Wiederholungsprüfung unerwartet in die versicherte Reisezeit fällt oder bis zu 14 Tage nach Beendigung der Reise stattfindet.“ (AVB Reiserücktrittskosten A) 

 

Reiserücktritt (Verkehrsmittel)

Reiserücktritt: Verkehrsmittel

 

Allianz:

„Bei Nachreise wegen einer Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als zwei Stunden erstattet AGA die nachweislich entstandenen Mehrkosten der Anreise nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Anreise. Die Erstattung erfolgt bis zur Höhe der geschuldeten Stornokosten, die bei unverzüglicher Stornierung der Reise angefallen wären, maximal jedoch bis zu € 1.500,- je Versicherungsfall. Erstattet werden auch die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft) bis zu € 150,- je Schadenfall, wenn die Hinreise der versicherten Person sich wegen einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels um mindestens zwei Stunden verzögert. Voraussetzung für die Erstattungen ist, dass das Anschlussverkehrsmittel mitversichert worden ist.“ (AVB Reiserücktritt-Versicherung § 1 Nr. 5)

 

Ergo Reiseversicherung :

„Verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel um mehr als zwei Stunden? Und Sie versäumen dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrsmittel? Dann erstatten wir Ihnen die Mehrkosten der Hinreise bis zu €500,– pro Person. Wir erstatten diese nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten Verkehrsmittel. 8.2 Verzögert sich Ihre Hinreise um mehr als zwei Stunden, weil sich ein öffentliches Verkehrsmittel verspätet? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen Kosten für notwendige und angemessene Aufwendungen (Verpflegung und Unterkunft). Maximal erhalten Sie €100,– pro Person.“ (AVB Stornokosten-Versicherung Punkt 8)

 

Union Reiseversicherung (URV): 

Was ist bei einem verspäteten Reise-Antritt versichert?

Wird die Reise verspätet angetreten, weil: 1.1 Sie selbst oder eine Risikoperson von einem versicherten Ereignis betroffen sind, oder 1.2 verspätet sich ein öffentliches Verkehrsmittel¹ um mehr als zwei Stunden? Und versäumen Sie dadurch Ihr erstes versichertes Verkehrs mittel? 1.3 Dann erstatten wir Ihnen in beiden Fällen: • die nachgewiesenen Mehrkosten der Hinreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Hinreise. • und den anteiligen Reisepreis der nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort. 2. Insgesamt erstatten wir die Mehrkosten der Hinreise bis zur Höhe der Storno kosten, die bei einer unverzüglichen Stornierung der Reise anfallen. (AVB Reiserücktrittskosten A)

 

Reiseabbruch (Rückreiseschutz: Erstattung der Rückreisekosten)

Reiseabbruch - Rückreiseschutz: Erstattung der Rückreisekosten

 

Allianz:

… „bei nicht planmäßiger Beendigung oder Unterbrechung der Reise aus versichertem Grund die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten und versicherten Reise, sofern An- und Abreise mitgebucht und versichert sind;“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 a)

 

Ergo Reiseversicherung :

„Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 2.2)

 

Union Reiseversicherung (URV):

Bei der URV Bestandteil der Reiserücktrittskosten-Versicherung: 

 Was ist versichert, wenn Sie Ihre Reise vorzeitig beenden oder verspätet zurückreisen (Rückreise-Schutz)?

1. Wenn Sie Ihre Reise nicht planmäßig beenden können, erstatten wir Ihnen die zusätzlichen Kosten der Rückreise. Versichert sind die Mehrkosten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Rückreise. 2. Um die unter Ziffer 1 genannten Leistungen zu erhalten, müssen alle nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sein: 2.1 Es liegt ein versichertes Ereignis vor, von dem Sie selbst oder eine Risikoperson betroffen sind. 2.2 Bei Antritt der Reise war mit diesem Ereignis nicht zu rechnen. 2.3 Sie beenden die Reise, weil dieses Ereignis eingetreten ist. 2.4 Aufgrund des Ereignisses ist es Ihnen nicht zumutbar, die Reise planmäßig zu beenden. (AVB Reiserücktrittskosten A)

 

 

Reiseabbruch (Ersttaung zusätzlicher Kosten für die Unterkunft)

Reiseabbruch: Erstattung zusätzlicher Kosten für die Unterkunft

 

Allianz:

... „die zusätzlichen Kosten der Unterkunft der versicherten Person nach Art und Klasse der gebuchten und versicherten Leistung, wenn eine mitreisende Risikoperson aufgrund einer schweren Unfallverletzung oder unerwarteten schweren Erkrankung die Reise nicht planmäßig beenden kann • bis € 1.500,-, sofern eine mitreisende Risikoperson sich in stationärer Behandlung befindet oder • bis € 750,-, sofern lediglich eine ambulante Behandlung der versicherten Person oder einer mitreisenden Risikoperson erfolgt, soweit die Unterkunft mitgebucht und mitversichert wurde. Die Kosten für den stationären Aufenthalt werden nicht erstattet (verlängerter Aufenthalt)“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 c)

 

Ergo Reiseversicherung :

„8.1 Wird eine mitreisende Risikoperson wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung stationär behandelt? Und Sie müssen deshalb Ihre Reise unterbrechen bzw. verlängern? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu €1.500,–.

8.2 Wegen unerwarteter schwerer Erkrankung oder wegen einer schweren Unfallverletzung müssen Sie oder eine mitreisende Risikoperson ambulant behandelt werden? Dann erstatten wir Ihnen die nachgewiesenen zusätzlichen Unterkunftskosten bis zu €750,–.

8.3 Wir erstatten nach Art und Qualität der ursprünglich gebuchten und versicherten Unterkunft. Die Kosten für den stationären Aufenthalt sind jedoch nicht versichert.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 8) 

 

Union Reiseversicherung (URV):

s. Rückreisekosten

 

Reiseabbruch (Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen)

Reiseabbruch: Erstattung nicht genutzter Reiseleistungen

 

Allianz:

… „den anteiligen Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistung vor Ort;“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung § 1 Nr. 2 b)

 

Ergo Reiseversicherung :

„Sie müssen Ihre Reise vorzeitig abbrechen? Dann erstatten wir Ihnen den anteiligen Reisepreis für Ihre nicht genutzten Reiseleistungen vor Ort. Wir erstatten maximal bis zu der Höhe der Versicherungssumme, die Ihr Tarif vorsieht.“ (AVB Reiseabbruch-Versicherung Nr. 2.1) 

 

Union Reiseversicherung (URV):

 

 

 

Hinweis zur Auslandskrankenversicherung

Die Auslandskrankenversicherung übernimmt den Betrag (anteilig), der durch die gesetzliche Krankenversicherung (Vgl. Sozialversicherungsabkommen) nicht gedeckt ist. Im Ausland werden Touristen nicht selten nur als Privatpatient gegen Vorkasse behandelt. Außerdem ist - je nach Versicherung der medizinisch notwendige oder der medizinisch sinnvolle - Krankenrücktransport versichert.

Ein Jahresversicherung bieten viele Versicherer für Singles für etwa 20 Euro, für Familien für 20 Euro an.